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Essen und Recht

Nährwerte, Allergenkennzeichnung, Herkunftskennzeichnung und Lebensmittelimitate werden klar geregelt

Seit dem 13.12.2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), Verordnung EU Nr. 1169/2011, in den Mitgliedsstaaten. Durch die Verordnung wird ein europaweit einheitlicher Maßstab zur Verbraucherinformation und Produktkennzeichnung festgelegt, der nationale Vorschriften wie beispielweise in Deutschland die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung oder auch europäischer Ebene die Etikettierungsrichtlinie ersetzt. Auch wenn die Bundesrepublik in Teilbereichen, insbesondere der Nährwertkennzeichnung Vorreiter war, ist die klare europaweite Regelung sehr zu begrüßen.

Im Bereich Herkunftskennzeichnung ist nunmehr neben dem bereits bisweilen herangezogenen Rindfleisch nunmehr auch für Schwein, Lamm, Geflügel und Ziege anzugeben, woher die verwendeten Tiere stammen. Werden Lebensmittelimitate verwendet, ist auf den Verpackungen klar anzugeben, welches Produkt durch welche Zutat ersetzt wird. Werden beispielsweise Fleischeinzelbestandteile zu Produkten zusammengefügt, die den Anschein eines gewachsenen Fleischstückes machen, ist der Verpackungshinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ zwingend aufzunehmen. Gleiches gilt für sämtliche anderen Lebensmittel, bei denen der Verbraucher eine bestimmte Zutat erwartet, die jedoch anderweitig generiert wird.

Trotz der Nichtumsetzung der Lebensmittelampel gelten nunmehr einheitliche Anforderungen an die Nährwertkennzeichnung, die bisweilen nur freiwillig erfolgte. Künftig werden europaeinheitlich der Brennwert sowie die Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz sowie die verwendeten Mengen auf dem Produkt angegeben. Neben der Pflichtangabe können freiwillig Richtwerte für die Tageszufuhr, sog. GDAs, aufgeführt werden. Sowohl bei der Nährwertkennzeichnung als auch bei allen anderen Pflichtangaben wurde auch die Mindestschriftgröße von 1,2 mm nunmehr europaeinheitlich festgelegt.

Schlussendlich wurde auch die Allergenkennzeichnung dahingehend modifiziert, dass sämtliche allergenen Zutaten deutlich gekennzeichnet und optisch sowohl durch Schriftart oder Hintergrundfarbe vorgegeben werden müssen, um Verbraucherfehlgriffe zu vermeiden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich für die Bundesrepublik kaum Verschärfungen ergeben, insgesamt jedoch sehr zu begrüßen ist, dass ein europaeinheitlicher Standard geschaffen wurde.

Rechtsanwalt Tobias Vels