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Essen und Recht

„Backe, Backe, Brötchen?“

Eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und einem Discounter wurde durch Vergleich beendet.

In dem Rechtsstreit sollte geklärt werden, ob die Backwaren beim Discounter wirklich frisch „gebacken“ werden oder ob man nicht mehr von „backen“ sprechen kann, da die Brötchen zuvor bis zu 70% „teilgebacken“ werden.

Der Zentralalverband vertritt die Auffassung, dass die Brötchen lediglich erhitzt und gebräunt werden, aber dass von Backen keine Rede sein könne.

„Leider“ wurde der Rechtsstreit nicht durch ein Gerichtsurteil beendet. Es bleibt also weiterhin die Frage offen, was der Verbraucher unter frisch gebackenen Brötchen verstehen darf.

Nach unserer Einschätzung muss der Begriff situativ ausgelegt werden, was die Angelegenheit nicht vereinfacht. Ob man darunter verstehen darf, dass ein (gelernter) Bäcker den Teig für die Backwaren selbst herstellt und dann auch in den Ofen gibt und fertigbackt und danach ein erneutes Erwärmen nicht mehr stattfinden kann, ist fraglich und geht evtl. zu weit.

Es bleibt also abzuwarten, ob diese Frage nochmals zu Gericht geht und wie die Entscheidung ausfällt. Wir werden berichten …

Rechtsanwalt Enzo Beathalter