info@rbb-partner.de
+49 (7941) 92 06-0

Essen und Recht

BGH beendet „Bier-Streit“ auf nationaler Ebene

Bereits mehrfach hatten wir vom Streit des Verbandes Sozialer Wettbewerb (VSW) gegen die Privatbrauerei Härle berichtet. Zuletzt am 23. März 2018. Nun hat der BGH diesen Streit im Sinne des Verbandes entschieden.

Die Brauer dürfen also nicht mit „bekömmlichem“ Bier werben. Laut BGH liege jedoch eine „gesundheitsbezogene Angabe“ vor, wenn damit eine Verbesserung des Gesundheitszustands versprochen oder suggeriert werde, der Verzehr des Lebensmittels habe keine schädlichen Auswirkungen, da das Bier „bekömmlich“ sei. Nach Feststellung des Berufungsgerichts werde „bekömmlich“ mit „gesund“, „zuträglich“ und „leicht verdaulich“ verbunden. Dies sei jedoch nicht zutreffend, weshalb man Bier nicht als bekömmliches Lebensmittel einstufen könne.

Der jahrelange Streit ist nunmehr – zumindest auf nationaler Ebene – beendet.

Rechtsanwalt Enzo Beathalter