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Essen und Recht

Zu therapeutischen Zwecken kann der Eigenanbau von Cannabis ausnahmsweise erlaubt sein

Beachtenswert ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus Leipzig vom 06.04.2016. Geklagt hatte ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann. Er leidet seit 1985 unter dieser Krankheit und beantragte daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ausnahmsweise Zulässigkeit des Eigenanbaus, da Cannabis seine Symptome lindern würde.

In einem Strafverfahren wegen unerlaubtes Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln wurde der Mann im Jahr 2005 freigesprochen. Das Gericht konnte kein strafbares Handeln erkennen und sah den Eigenanbau mangels Therapiealternativen für gerechtifertig an. Bereits im Jahr 2000 stellte er beim BfArm den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, der vom Amt 2007 abgelehnt wurde. Erst im Jahr 2010 erging der Widerspruchsbescheid. Danach folgte das Klageverfahren, das nun vom BVerwG entschieden wurde.

Das Gericht hat die Entscheidungen der I. und II. Instant aufgehoben und das BfArM verpflichtet, die beantragte Erlaubnis zu erteilen. Nach Ansicht des Gerichts sei ausnahmsweise ein öffentliches Interesse gegeben, da die Vorinstanzen zu dem Ergebnis kamen, dass der Konsum von Cannabis zu einer Linderung der Krankheitsbeschwerden des Mannes führten und keine gleich wirksame Therapie zur Verfügung stünde. Der (ebenfalls erlaubnispflichtige) Erwerb von sog. Medizinalhanf scheide aus Kostengründen als Therapiealternative aus.

Da die Vorinstanten feststellten, dass die „Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs hinreichend gewährleistet sei und mit den vom Kläger vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen in seiner Wohnung seien die Betäubungsmittel ausreichend gegen eine unbefugte Entnahme geschützt“.

Eine sehr beachtliche Entscheidung, die gegenbenfalls weitreichende Folgen haben wird. Ob weitere Klageverfahren von anderen Patienten angestrebt werden, muss abgewartet werden. Dieser Fall zeigt aber, dass die behördlichen Mühlen langsam mahlen und der Bürger in vielen Fällen gut beraten ist, wenn er anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt.

Rechtsanwalt Enzo Beathalter