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Essen und Recht

Was ziehe ich heute an? Und was sagt Europa zu meiner Kleidungswahl?!

Üebr diese Frage, die sich viele jeden Morgen stellen, hat nun das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Gericht hatte jedoch nicht über die Kleidung im alltäglichen Gebrauch Recht zu sprechen, sondern über die Arbeitskleidung an einer Fleischtheke.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Umstand, dass Mitarbeiter einer in Wurst- und Fleischwarenabteilung aus Gründen der „Corporate Identity“ bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trugen.

Die Kleidung verstoße nach Ansicht des Gerichts jedoch gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung, so das Gericht in zwei Urteilen (Az.: VG 14 K 344.11 und VG 14 K 150.12).

Als Gründe wurde herangezogen, dass Angestellte, die im Lebensmittelbereich arbeiteten, unter anderem geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen müssen. Dieser Verpflichtung genüge die Arbeitskleidung der Klägerin nicht.

Die Verarbeitung leicht verderblicher, unverpackter Lebensmittel tierischer Herkunft erfordere es, dass Arbeitskleidung alsbald gewechselt werde, wenn sie nicht mehr sauber sei.  Mitarbeiter müssten daher in der Lage sein, Verschmutzungen schnell und einfach zu bemerken, was beim Tragen heller Arbeitskleidung besser gewährleistet sei, weil darauf die Verschmutzungen durch Blut oder Fleischsaft deutlich leichter auszumachen seien.

Die Argumente der Klägerin stießen bei Gericht nicht auf Zustimmung, weshalb die Klagen gegen die jeweiligen Verwaltungsakte abgwiesen wurden.

Im Sommer 2012 hat das Verwaltungsgericht Berlin bzgl. einer Konditorei entschieden, dass deren Mitarbeiter nicht zwingend helle Arbeitskleidung tragen müssen. Dunkle Arbeitskleidung verstoße nicht gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben, insbesondere nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Urteil vom 26.07.2012VG 14 K 342.11).

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Rechtsanwalt Enzo Beathalter