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Essen und Recht

Mac = Mc ?

Der Schutz von Marken des McDonald’s-Konzerns kann der Eintragung anderer Marken mit der Vorsilbe „Mac“ oder „Mc“ für Nahrungsmittel oder Getränke entgegenstehen. Das hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Union (EuG) am 05.07.2016 entschieden (Az. T-518/13).

Die Eintragung der Unionsmarke MACCOFFEE für Nahrungsmittel und Getränke eines Singapurer Unternehmens wurde 2010 vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals HABM) zugelassen. Der Fast-Food-Konzern McDonald’s hatte daraufhin beantragt, die Marke für nichtig erklären zu lassen. Dem gab das EUIPO statt: Aufgrund der Bekanntheit der Marke McDONALD’S für Bewirtungsdienste könne das Publikum eine Verknüpfung zwischen den beiden Marken herstellen.

Dem hat sich das EuG angeschlossen und die Klage des Singapurer Unternehmens abgewiesen. Die Marken würden sich wegen der Wortelemente „Mac“ bzw. „Mc“ auf der klanglichen und begrifflichen Ebene ähneln. Das Mac in MACCOFFEE werde identisch oder gleichwertig wahrgenommen wie das Anfangselement Mc. Das maßgebliche Publikum könne MACCOFFEE irrig der mit „Mc“ beginnenden Markenfamilie von McDonald’s zurechnen bzw. jedenfalls eine gedankliche Verbindung zwischen beiden herstellen.

Die Nahrungsmittel, für die MACCOFFEE angemeldet worden sei, seien zudem solche, die teilweise auch im Rahmen der Bewirtungsdienste von McDonald’s angeboten würden. Beispielsweise Speiseeis, Muffins, kalte und warme Sandwiches fänden sich auf den Speisekarten beider Schnellrestaurants und zielten auf dieselben Verbraucherkreise ab.

Das Gericht bestätigt schließlich die Auffassung des EUIPO, derzufolge die Benutzung der Marke MACCOFFEE ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise die Wertschätzung der Marken von McDonald’s ausnutze. Es sei sehr wahrscheinlich, dass MACCOFFEE an die Marke McDonald’s anknüpfe, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und die wirtschaftlichen Anstrengungen von McDonald’s zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images der eigenen Marke ohne jede finanzielle Gegenleistung auszunutzen.

Dieser Fall zeigt, dass man vor Eintragung einer Marke genau prüfen muss, ob es möglicherweise Kollissionen gibt. Gerne begleiten wir Sie bei markenrechtlichen Fragestellungen und tragen für Sie Marken – nach einer notwendigen Recherche – ein.

Rechtsanwalt Frank Gerhard