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Essen und Recht

„Gastro-Ampel“ ist nicht zulässig

Wir hatten bereits an dieser Stelle über die Lebensmittelampel berichtet. Nun gab es einen ähnlich gelagerten Fall, der vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im März 2015 entschieden wurde.

Die Stadt Duisburg hatte anlässlich von Gastrokontrollen eine Risikobeurteilung vorgenommen und die Infomationen an die Verbraucherzentrale weitergeleitet. Die Verbraucherzentrale wiederum wollte diese Ergebnisse im Rahmen eines Projekts names „Gastro-Kontrollbarometer“ ins Internet stellen. Die Informationen wurden in drei Kategorien farblich (grün, gelb und rot) dargestellt, um – analog zur Verkehrsampel – auf diese Gastrobetriebe aufmerksam zu machen, sei es im positiven oder negativen Sinn.

Diese Weitergabe sei aber rechtlich nicht möglich, da das Verbraucherinformationsgesetz hierfür keine Rechtsgrundlage vorsieht. Nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung können weitergegeben werden, so das Verwaltungsgericht.

Dieser Rechtsstreit zeigt erneut, wie stark Gastronomiebetriebe im Fokus der Behörden stehen können und verdeutlicht, dass eine juristische Beratung zunehmend gefordert ist. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Sie in solchen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Enzo Beathalter