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Essen und Recht

Die Milch macht’s

Das Landgericht Trier hat in seinem Urteil vom 24.03.2016 zum Aktenzeichen 7 HK O 41/15 entschieden, dass veganer „Pflanzenkäse“ kein Käse ist und nicht als solcher beworben werden darf. Die Bezeichnung „Käse“ sei tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten.

In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Trier einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, einige seiner Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ beziehungsweise „Cheese“ zu vermarkten.

Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Der Internetauftritt des Veggie-Unternehmens, in der die Produkte beworben werden, stelle sich deshalb als wettbewerbswidrig dar.

Der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, beseitige die Wettbewerbswidrigkeit nicht. Auch komme es nicht darauf an, ob die Gefahr bestehe, dass Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht würden, entschieden die Richter.

Erneut zeigt diese Entscheidung, wie das europäische Recht uns beeiflusst und das man eine Vielzahl von Regelungen im Lebensmittelbereich beachten muss. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Rechtsanwalt Frank Gerhard