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Essen und Recht

BGH erlaubt „Bio-Mineralwasser“

Diese Entscheidung wird für die Mineralwasserbranche weitreichende Folgen haben. In seinem Urteil vom 13.09.2012 Az. I ZR 230/11 hat der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ nicht irreführend für Verbraucher ist. Die hierauf gerichtete Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gegen die Neumarkter Lambsbräu wurde nun in letzter Instanz abgewiesen.

Nach Ansicht der Richter erwartet der Kunde nicht, dass die Verwendung des Begriffs „Bio“ bei Mineralwasser gesetzlichen Vorgaben unterliege oder staatlich überwacht werde. Zwar habe der Gesetzgeber bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen generell eine gesetzliche Regelung für die Verwendung des Begriffs „Bio“ getroffen. Dieser Umstand führe jedoch nicht dazu, dass die Bezeichnung bei anderen Produkten, für welche eine gesetzliche Regelung nicht besteht, nicht verwendet werden dürfe.

Gänzlich freigegeben hat der BGH die Verwendung des Begriffs „Bio“ selbstverständlich nicht. Die Richter haben in ihrer Entscheidung betont, dass der Kunde von einem als „Bio-Mineralwasser“ beworbenen Produkt erwarte, dass es nicht nur unbehandelt und frei von Zusatzstoffen sei, sondern im Hinblick auf Rückstände und Schadstoffe deutlich unterhalb der für natürliche Mineralwasser vorgesehenen Höchstwerte liege. Ob das von der Neumarkter Lambsbräu vertriebene Produkt diese hohen Reinheitserwartungen erfüllt, war in dem Prozess nicht Streitgegenstand und musste somit vom BGH auch nicht entschieden werden.

Der genaue Wortlaut der Entscheidung liegt bislang noch nicht vor. Das Gericht hat aber in einer Pressemitteilung vom 13.09.2012 die Entscheidungsgründe bereits vorab zusammengefasst und veröffentlicht. Sobald die vollständige Entscheidung veröffentlich wird, werden wir diese selbstverständlich verlinken.

Es wird nun interessant zu beobachten, wie schnell weitere Unternehmen mit entsprechenden Produkten auf den Markt kommen werden.

Nach Brancheninformationen dürften rund 30 % der deutschen Mineralbrunnen die vom BGH aufgestellten Bio-Qualitätskriterien für Mineralwasser erfüllen. Im übrigen ist davon auszugehen, dass die Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Branchen haben wird. Mit zahlreichen neuen „Bio“-Produkten ist zu rechnen.

Rechtsanwalt Pablo Blessing