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Essen und Recht

Achtung bei Pangasiusfilets

Der Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e. V. (BLC) weist in seiner Pressemitteilung vom 29.01.2014 darauf hin, dass bei Pangasiuserzeugnissen oft zusätzlich Wasser zum bereits vorhandenen fischeigenen Wasser hinzugesetzt wird.

Ein solcher Vorgang ist jedoch kenntlich zu machen und dieser Pflicht kommen die Hersteller oft nicht nach. Die bei tiefgefrorenen Fischfilets häufig auf der Oberfläche angebrachte Eisschicht („Glasur“) ist ein Schutz für die Filets und ist nicht mit dem Zusatz von Fremdwasser zu verwechseln. Diese Behandlung muss durch die Angabe „glasiert“ erkennbar sein und zusätzlich zur Füllmenge ist das Abtropfgewicht anzugeben.

Der BLC erklärt, dass Verbraucher Fischfilets mit überhöhtem Wassergehalt an ihrem deutlich abweichenden Aussehen und einem fremden, untypischen Geschmack erkennen könne.

Es gilt also auch im Bereich Süßwasserfisch genau darauf zu achten, was zum Kauf angeboten wird.

In diesem Zusammenhang wollen wir auch auf die Internetseite http://www.lebensmittelklarheit.de hinweisen. Dieses Internetportal wurde von den Verbraucherzentralen der Bundesländer geschaffen und soll Verbraucher aufklären und vor Gefahren warnen. Das Portal soll auch zur Mitarbeit durch Verbraucher anregen.

Eine tolle Idee, so finden wir.

Rechtsanwalt Enzo Beathalter