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Essen und Recht

«Was draufsteht, muss auch drin sein – und umgekehrt»

„Was draufsteht, muss auch drin sein – und umgekehrt“ – mit diesen Worten hat der Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) die Zielsetzung und Grundsätze beschrieben, die aufgrund einer Änderung der Geschäftsordnung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission nun stärker verfolgt werden können.

Die auf Lebensmittelpackungen abgedruckten Informationen sollen für den Verbraucher verständlicher und eindeutiger werden. Um dies zu ermöglichen musste aber zunächst die Geschäftsordnung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission geändert werden, die nun ausdrücklich als Ziel angibt, „alle Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere aber die Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu schützen.“

Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen über 2000 Lebensmittel und deren Beschaffenheit beschrieben werden. So zum Beispiel, was Kartoffelchips kennzeichnet, und von welchem Tier ein Wiener Schnitzel stammt (Quelle: BMEL). Zuständig für den Inhalt  ist die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, die aus der Vorsitzenden, dem Präsidium und den Gruppen „Verbraucherschaft“, „Lebensmittelüberwachung“,“Wirtschaft“ sowie „Wissenschaft“ zusammensetzt. Insgesamt sind es 41 Personen (1 Vorsitzende, jeweils 8 Mitglieder im Präsidium und in den Gruppen). Die gesetzliche Grund zur Arbeit der Kommission findet sich in §§ 15 und 16 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch).

Das Lebensmittelbuch ist kein Gesetz, Satzung oder Verordnung. Es dient lediglich als Orientierungshilfe, aber dem Lebensmittelbuch ist dennoch eine besonders wichtige Bedeutung beizumessen.

Wir empfehlen unseren Mandanten daher regelmäßig dieses Werk zu berücksichtigen. Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

Rechtsanwalt Enzo Beathalter