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Essen und Recht

Vorsicht beim Erdbeerkauf!

Jeder kennt diese Situation. Man ist nach einem langen und harten Arbeitstag auf dem Heimweg und kommt dabei an einem der Erdbeerfelder im schönen Hohenloher-Land vorbei. Schon aus einiger Entfernung sieht man den Verkaufsstand, bei welchem die pflückfrischen Erdbeeren günstig angeboten werden. Davor eine geschotterte Fläche, auf welcher man geschickt kurz anhalten kann.

Wer in dieser Situation abbremst und abbiegt, beendet unbewusst in diesem Moment den Weg von der Arbeitsstelle nach Hause und verliert im gleichen Augenblick den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu diesem, für manchen überraschenden Ergebnis ist das Bundessozialgericht bereits im Jahr 2013 gekommen (Bundessozialgericht, Urteil vom 04.07.2013, Az. B2U3/13 R). Der Entscheidung zu Grunde lag ein Unfall eines Arbeitnehmers im Raum Reutlingen. Dieser hatte auf der gegenüberliegenden Straßenseite eines Erdbeerverkaufsstandes angehalten und war zu diesem Stand herübergelaufen. Dabei hatte sich dann ein Unfall ereignet. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausgeführt:

„Bringt der Versicherte sein Kraftfahrzeug auf dem Weg zur Arbeit zum Stehen, um nach links zum Einkauf von Erdbeeren abzubiegen, so dokumentiert sich in diesem nach außen beobachtbaren Verhalten die privatwirtschaftliche Handlungsmotivation und der versicherte Weg wird unterbrochen.“

Allerdings hat das Bundessozialgericht auch darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz nachfolgend wiederauflebt „wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird“. Dies bedeutet, dass die Weiterfahrt nach dem Einkauf der leckeren Erdbeeren auf direktem Weg nach Hause wieder versichert ist.

Es gilt also zu merken: Der Einkauf der Erdbeeren erfolgt auf eigene Gefahr, der Transport nach Hause ist versichert. Dem genussvollen Verzehr sollte dann nichts mehr im Wege stehen.

Rechtsanwalt Pablo Blessing