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Essen und Recht

Lebensmittelklarheit.de – der moderne Pranger?

Heute wollen wir Sie an dieser Stelle unter anderem auf ein Internetportal des Bundesverbands der Verbraucherzentrale (VZBV) aufmerksam machen.

Unter www.lebensmittelklarheit.de wurde im Jahre 2011 ein Beschwerdeportal geschaffen, welches anfangs und auch weiterhin von der Lebensmittelindustrie kritisch hinterfragt wird.

Dieses Portal richtet sich an Verbraucher, die sich durch die Aufmachung von Produkten oder die Werbung getäuscht fühlen. Zudem biete es ein Forum, welches zum regen Austausch animieren möchte.

Mehr als 7.300 Produktmeldungen sind innerhalb der letzten zwei Jahre eingegangen.

Doch ist ein solches Portal, sozusagen ein moderner Pranger im Internet rechtlich zulässig? Immer wieder erreichen uns solche oder ähnliche Fragen von Gastronomen, Unternehmern, Ärzten und anderen Mandanten, die im Internet auf entsprechenden Bewertungsplattformen von unzufriedenen Kunden negativ bewertet wurden. Wir verweisen insoweit auch auf unseren Beitrag vom 18.09.2012.

In solchen Fällen gilt es genau zu unterscheiden. Ist die Aussage (noch) von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz gedeckt oder handelt es sich um eine nicht zulässige Schmähkritik. Zielt das Sprachwerk nämlich vordergründig auf eine Diffamierung der Person (sog. Schmähkritik), kann sich der Betroffene zivilrechtlich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht als „sonstiges Recht“ nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 2 I, 1 I GG berufen.

Eine Pauschalierung kann jedoch nicht vorgenommen werden, weshalb der Einzelfall immer genau zu untersuchen, um keine falsche Vorgehensweise zu wählen.

Gerne stehen wir diesbezüglich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Rechtsanwalt Enzo Beathalter