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Essen und Recht

Coca-Cola vs. Pepsi

Coca-Cola muss gegen Pepsi eine harte Niederlage in Australien hinnehmen. Gerade in der Weihnachtszeit, wenn der Coca-Cola-Truck durch die Lande zieht und medial wirkungsvoll präsentiert wird, entschied der Oberste Gerichtshof in Australien für Pepsi.

Coca-Cola wirft dem größten Konkurrenten vor, seine Glasflaschenform kopiert zu haben. Die Pepsi-Flasche sehe der Coca-Cola-Flasche zu ähnlich, da sie ebenfalls längs verlaufende Wölbungen sowie eine schmalere Taille habe. Ohne Schriftzug von Pepsi, würde jeder an eine Coca-Cola-Flasche denken, so die Rechtsanwälte von Coca-Cola.

Nun mag man sich fragen, ob es hier wirklich um das Markenrecht geht oder ob sich die zwei Rivalen nur gegenseitig eins auswischen wollen.

Der Richter Anthony Besanko urteilte für Pepsi und führte in seinen Entscheidungsgründen lang und breit aus, warum keine Verwechslungsgefahr bestehe. Insbesondere sei die Pepsi-Flasche nicht vergleichbar, da sie weder Kannelüren (Kannelüre: senkrechte Rille am Säulenschaft), noch – wie die Flasche von Coca-Cola – ein klar abgegrenztes, flaches Gürtelband mit dem Schriftzug habe.

Auch „ist ihre Taille gradueller und scheint sich an der Flasche höher auszudehnen“, so das Gericht über die Pepsi-Flasche.

Tja, ob ein deutsches Gericht genauso entschieden hätte, wissen wir nicht. Ich hingegen mag dennoch eine gewisse Ähnlichkeit beider Flaschen erkennen und hätte unter Umständen anders geurteilt. Aber die Frage „Coca-Cola“ oder „Pepsi“ bleibt wohl weiterhin eine Glaubensfrage. Der Geschmack ist – ohne Zweifel – unterschiedlich, aber was gibt ansonsten der einen oder anderen Marke den Vorzug? Das Handelsblatt hat beide im Februar 2012 zu einem Match antreten lassen. Das Ergebnis war unentschieden; damit wäre aber weder Coca-Cola noch Pepsi zufrieden. Warten wir eben ab, was noch kommen mag. Eins ist sicher: Der Konkurrenzkampf wird weiter gehen.

Als Lehre aus diesem Konkurrenzkampf sollte man ziehen, dass das Markenrecht jederzeit beachtet werden muss und teilweise umfangreiche Studien und Recherchen sowie juristische Beratung notwendig sind, bevor man sein Produkt am Markt platziert. Gerne helfen wir dabei.

Rechtsanwalt Enzo Beathalter