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Essen und Recht

„Calcium für starke Knochen“?- Nicht ohne die EU

Die fett hervorgehobenen Werbeaussagen „Calcium für starke Knochen“ sowie  „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ für einen Kinderpudding auf der Verpackung verstoßen gegen die sog. „Health-Claims-Verordnung“ der EU. So entschied das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 10.02.2016, Az. 2-06 O 337/15.

Diesem Urteil lag eine entsprechende Aufschrift der Nestlé Nutrition GmbH auf der Verpackung deren Kinderpuddings „Alete Milch Minis“ zu Grunde, gegen welche sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen wandte.
Nach deren Auffassung suggeriere die Werbung in unzulässiger Weise, dass die Gesundheit des Kindes durch den Verzehr des Puddings gefördert würde. Nestlé hatte das Produkt für Kleinkinder und für Säuglinge ab einem Alter von acht Monaten empfohlen.

Das Landgericht Frankfurt am Main schloss sich dieser Auffassung an und urteilte, dass die besonders hervorgehobenen Aussagen gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen würden.
Durch diese Verordnung sollen Verbraucher vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Angaben geschützt werden. Eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist hiernach lediglich zulässig, wenn diese durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind.
Für die gegenständlichen Aussagen hinsichtlich der Wirkung von Calcium und Zink gebe es die notwendige Zulassung nicht.

Darüber hinaus sei gemäß der Health-Claims-Verordnung gesundheitsbezogene Werbung nur zulässig, wenn auf der entsprechenden Verpackung gleichzeitig auch auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung sowie einer gesunden Lebensweise hingewiesen werde. Auch ein solcher Hinweis fehlte auf der „Milch Minis“- Verpackung.

Das aus unserer Sicht zutreffende Urteil zeigt abermals, wie groß, gerade im Bereich des Lebensmittelrechts, der Einfluss europäischen Rechts ist, das hier für einen einheitlichen Standard in den einzelnen Mitgliedsstaaten sorgen soll. Das ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Der Grat zur Überregulierung, welche oftmals die Gefahr birgt, dadurch den Fokus auf die wichtigen und sinnvollen Regelungen und deren Ziele zu verlieren, ist jedoch auch an dieser Stelle ein sehr schmaler. So ist aus unserer Sicht durchaus zu hinterfragen, ob das zusätzliche Erfordernis eines Hinweises auf die Wichtigkeit einer gesunden Lebensweise tatsächlich notwendig ist oder eher dazu beiträgt, dass durch die Überfrachtung der Verpackung mit Text sich der einzelne Verbraucher möglicherweise oftmals bei seiner Kaufentscheidung nur noch von den bunten Werbebildchen leiten lässt.

Rechtsanwalt Tobias Jani