Warum es um den Verbraucher vielleicht doch nicht ganz so schlimm bestellt ist, oder: Das Urteil des BGH vom 09.10.2014
Ein alkoholisches Mischgetränk darf weiterhin die Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ tragen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 09.10.2014, Az.... Weiterlesen